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Allgemeine Geschäftsbedingungen - AGB

Teilnahmebedingungen von Gruppenkursen

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Sendet/übergibt die Vertragspartnerin (= die Nutzerin des Yogaangebots) via Buchungsformular ihre Buchung eines Yogakurses und bestätigt Christina Vey YOGA diese Buchung per Email mit einer Buchungsbestätigung, kommt zwischen diesen beiden Parteien ein Vertrag zustande. Der Vertrag bezieht sich auf das in der Buchungsbestätigung beschriebene Angebot. Die Vertragslaufzeit beginnt mit dem Datum der Email, mit der die Buchungsbestätigung versendet wurde, und endet am Ende des Kursangebots, dessen Termine in der Buchungsbestätigung vermerkt sind. Für diesen Vertrag gelten die nachfolgenden Geschäftsbedingungen.

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§1 Geltung des Therapie- und Trainingsangebots


Für das Kursangebot wird die Selbstverantwortlichkeit sowie die physische und psychische Belastbarkeit vorausgesetzt. Bestehen akute psychische oder physische Beschwerden, sollte ein Arzt aufgesucht werden. Die Gruppenkurse von Christina Vey YOGA sind Yogakurse bei denen keine Krankheiten oder sonstige Schädigungen behandelt werden. Im Rahmen des Trainings werden Informationen vermittelt, wie man durch gesundheitsorientiertes Verhalten im Alltag gesundheitlichen Schäden vorbeugen kann. Zudem beinhaltet das Angebot körperliches Training zur Kräftigung, Beweglichmachung und Entspannung des Bewegungsapparats im Sinne eines präventiven, moderaten Trainings. Das Training ersetzt nicht die ärztlich verordnete individuelle Therapie bei körperlichen Beschwerden. Die genauen Termine bzw. Zeitangaben sowie die konkreten Inhalte der gebuchten Kursreihe sind der Buchungsbestätigung zu entnehmen.

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§2 Vertragsinhalt


Christina Vey YOGA verpflichtet sich, an den in der Buchungsbestätigung angegebenen Terminen das Trainingsangebot durchzuführen. Der Veranstaltungsort sowie die Inhalte des Trainingsangebots sind in der Buchungsbestätigung skizziert. Die Kosten sowie die in diesem Betrag enthaltenen Leistungen sind der zugehörigen Rechnung zu entnehmen, die per Email zugesendet wird.
Zahlungsmodalitäten: Die Vertragspartnerin verpflichtet sich, die im Buchungsformular vereinbarte Vergütung zu leisten, sie verpflichtet sich außerdem, die in der Rechnung vermerkte Zahlungsweise sowie das terminliche Zahlungsziel einzuhalten. Außerordentliche Zahlungsmodalitäten müssen mit Christina Vey  YOGA schriftlich vereinbart werden. Gerät die Vertragspartnerin mit der Zahlung in Verzug, wird die Vertragspartnerin einmal per Email kostenfrei an die Zahlung erinnert. Bleibt die Vertragspartnerin weiter mit der Zahlung im Rückstand, wird sie vom Trainingsangebot ausgeschlossen. Die Teilnahme am Trainingsangebot ist nur möglich, wenn die Zahlung der vereinbarten Gebühren erfolgt ist.
 


§3 Widerrufsrecht/Kündigung des Vertrags


Eine Kündigung muss die Vertragspartnerin in Textform per Email oder per Post an Christina Vey YOGA melden. Die Vertragspartnerin darf bis 4 Wochen vor dem Beginn des gebuchten Trainingsangebots ohne Angabe von Gründen den Vertrag kündigen. In diesem Fall entstehen der Vertragspartnerin keine Kosten bzw. es wird die bis dahin gezahlte Vergütung in voller Höhe von Christina Vey  YOGA auf das Konto der Vertragspartnerin zurück überwiesen.

Kündigt die Vertragspartnerin kurzfristiger als 4 Wochen vor Beginn des Trainingsangebots, muss die Vertragspartnerin anteilig die Kursgebühr wie folgt übernehmen:

  • Kündigung zwischen 2 und 4 Wochen vor Kursbeginn: Die Vertragspartnerin muss 50% der Kursgebühr bezahlen.

  • Kündigung kürzer als 2 Wochen vor Kursbeginn: Die Vertragspartnerin muss 80% der Kursgebühr bezahlen.

Die Vertragspartnerin verpflichtet sich, keine Stornierung der Bank-Lastschrift vorzunehmen, falls sie dies doch tut, wird sie die Stornierungsgebühren der Bank übernehmen.

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§4 Nicht-Erscheinen beim Trainingsangebot


Kann die Vertragspartnerin aus gesundheitlichen oder anderen Gründen nicht zu einem Termin des Trainingsangebots erscheinen, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung der anteiligen Gebühren. Wenn ein  Nachholtermin angeboten wird und/oder es einen Folgekurs gibt, kann der ausgefallene Termin von der Vertragspartnerin nachgeholt werden.

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§5 Ausfall und Absage des Trainingsangebots durch den Veranstalter


Christina Vey  YOGA behält sich vor, einen Kurs wegen Störungen im Geschäftsbetrieb abzusagen, in diesem Fall werden bereits bezahlte Gebühren, für die keine Leistungen erbracht wurden, ohne Abzug zurückerstattet. Christina Vey YOGA behält sich vor, einzelne Termine aus wichtigen Gründen (z. B. Krankheit, höhere Gewalt) abzusagen bzw. zu verschieben. Dies wird nur im äußersten Notfall geschehen. Hat die Vertragspartnerin zum Zeitpunkt des Ersatztermins keine Zeit, wird Christina Vey  YOGA  die bis dahin von der Vertragspartnerin gezahlten Beträge anteilig zurück überweisen. Darüber hinaus lehnt Christina Vey YOGA Schadensersatzansprüche aufgrund von Ausfall/Absage eines Kursangebotes ab.

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§6 Schlussbestimmungen


Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies die übrigen Bestimmungen nicht.

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§7 Gerichtsstand


Soweit gesetzlich zulässig, liegt der Gerichtsstand in Fulda. Stand der AGB: 02/2024

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